AGB
Allgemeines:
Exitcache ist ein Teamspiel für Menschen ab 12 Jahren und wird von Johanna Guss betrieben.
Für Kinder bis 16 Jahre ist die Teilnahme nur in Begleitung eines Erwachsenen möglich.
Tickets können nicht gegen Bargeld eingetauscht werden.
Wertsachen (Smartphone, Portemonnaie, Schlüssel, usw.) dürfen nicht mit in die Spielräume genommen werden. Schließfächer stehen zum Einschließen bereit.
Exitcache ist verpflichtet, die bestellte und von ihm schriftlich bestätigte Leistung zu erbringen.
Der Besteller ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise zu zahlen. Die vereinbarten Preise schließen die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Die Beschreibung der Dienstleistungen auf der Internetpräsenz von Exitcache stellt noch kein Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar.
Sämtliche Online-Beschreibungen von Exitcache sind freibleibend.
Im Falle der Nichtverfügbarkeit des Gesamtangebots oder einzelner Elemente ist Exitcache nicht zur Leistung verpflichtet.
Es gelten die aktuellen Corona-Verordnungen unseres Landkreises.
Buchungsbedingungen:
1. Buchung:
Alle in der Buchung aufgeführten Personen müssen dem Gruppenverantwortlichen vor der Buchung ihre Bevollmächtigung zur Buchung gegeben haben. Für minderjährige Gruppenmitglieder ist das Einverständnis der Eltern bzw. des Erziehungsberechtigten einzuholen. Spielt in der Gruppe eine unter 16-jährige Person mit, muss sich während des Spiels eine Erwachsene Begleitperson das gesamte Spiel über mit im Raum befinden. Die fristgerechte Zahlung fällt in den Verantwortungsbereich des Gruppenverantwortlichen. Dieser muss zum Zeitpunkt der Buchung volljährig sein. Buchungen erfolgen über unsere Website www.exitcache.de. Die Buchung wird per E-Mail bestätigt, wobei die Bestätigungsmail an die bei der Buchung angegebene E-Mail-Adresse versendet wird. Die Bestätigung dient als Beleg für das gebuchte Angebot. Der Besteller hat die Angaben der Buchungsbestätigung nach Erhalt auf Ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Fehler oder Unvollständigkeiten sind dem Team von Exitcache sofort anzuzeigen, da spätere Änderungen nicht möglich sind. Spontane Buchungen vor Ort sind möglich allerdings nur beim Vorhandensein freier Kapazitäten.
2. Zahlung:
Aktuell wird eine Zahlung via PayPal, EC-Zahlung oder Barzahlung vor dem Spiel zugelassen.
Bei spontanen Buchungen muss der gesamte vertraglich vereinbarte Betrag in Bar vor Erbringung der Dienstleistung bezahlt werden.
3. Vertrag:
Mit der Zuweisung der Buchungsbestätigung entsteht zwischen Exitcache und dem Besteller ein verbindlicher Vertrag. Nur Dienstleistungen, die explizit in der Buchung zugrunde liegenden Online-Angebot genannt sind, werden Gegenstand des Vertrages. Zusatzleistungen bedürfen einer Sondervereinbarung. Für solche wird ggf. eine Zusatzvergütung vereinbart.
4. Stornierungen & Änderungen des Bestellers:
Der Besteller hat die Möglichkeit bis 24 Stunden vor Spielbeginn das Spiel kostenfrei zu stornieren oder umzubuchen. Stornierungen und Umbuchungen bedürfen der Textform. Eine E-Mail an info@exitcache.de ist ausreichend. Bei Stornierung ab 24 Stunden vor Spielbeginn werden 80 % und ab 8 Stunden 100 % des Preises berechnet. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens, Exitcache der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
4.1. Stornierungen & Änderungen des Termins:
Exitcache behält sich das Recht vor, aus internen Gründen bereits bestätigte Buchungen zu stornieren. Die geleistete Vergütung wird in solchen Fällen innerhalb einer Frist von 2 Wochen erstattet. Wird die geforderte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von Exitcache gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet bzw. im Nachhinein vom Besteller storniert, so ist Exitcache zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5. Nutzungsbeschränkungen:
Ausgeschlossen von der Nutzung sind Personen mit infektiösen und/oder ansteckenden Krankheiten und Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen. Personen mit Neigung zu Krampf- oder Ohnmachtsanfällen sowie geistig und körperlich schwer Behinderten ist die Nutzung und der Aufenthalt nur in Begleitung einer Aufsichtsperson gestattet. Schwere körperliche Erkrankungen, die die Nutzung des Spielangebots erheblich beeinträchtigen können (Epilepsie, Herz- und Kreislauferkrankungen u.ä.) sowie psychische Erkrankungen in Form von Wahrnehmungsstörungen sind anzeigepflichtig. Exitcache behält sich das Recht vor, in gesundheitlichen Ausnahmefällen die Nutzung zu verweigern. Das Mitbringen von Tieren ist nicht erlaubt.
6. Haftung der Vertragsparteien
6.1. Die Haftung von Exitcache für Mängel der Leistung ist auf solche Mängel beschränkt, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Zur Minderung ist der Besteller nicht berechtigt. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Bestellers auf Mangelbeseitigung. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch wegen wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist damit nicht verbunden. Mitgeführte persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Bestellers in den Spiel- und Aufenthaltsräumen. Exitcache übernimmt für Verlust, Untergang und Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Exitcache bzw. seiner Mitarbeiter.
6.2. Exitcache haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihm nicht zu vertretende Vorkommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) oder auf nicht schuldhaft verursachte, technische Störungen (wie z.B. das EDV-System) zurückzuführen sind. Als höhere Gewalt gelten auch Computerviren oder vorsätzliche Angriffe auf EDV-Systeme durch „Hacker“, sofern jeweils angemessene Schutzvorkehrungen hiergegen getroffen wurden.
6.3. Der Besteller haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch ihn oder Dritte aus seinem Bereich verursacht werden.
7. Beschwerden:
Bei Beschwerden sind Mitarbeiter von Exitcache unverzüglich zu kontaktieren. Jede mündliche Benachrichtigung muss so bald wie möglich in schriftlicher Form nachgeholt werden. Beschwerden müssen innerhalb von 10 Tage nach Besuch der Attraktion unter Angabe der Buchungsnummer eingereicht werden.
8. Aufzeichnung:
Exitcache behält sich das Recht vor, zu Trainingszwecken und zu Zwecken der Verbesserung des Servicestandards einzelne Anrufe aufzuzeichnen und E-Mails auszuwerten. Des Weiteren werden die Spielräumlichkeiten zu Sicherheitszwecken und zu Zwecken des Koordinierens des Spiels Videoüberwacht/Video-aufgezeichnet. Von Exitcache nach dem Spiel erstellte Gruppenfotos werden in den sozialen Netzwerken und auf der eigenen Homepage hochgeladen.
9. Anreise, Parkmöglichkeiten:
Die Anreise fällt ausschließlich in den Verantwortungsbereich des Bestellers. Exitcache stellt seinen Besuchern keine Parkplätze zur Verfügung.
10. Verspätungen:
Bei Exitcache-Spielen handelt es sich um live Events. Da die Räume für jede Buchung speziell vorbereitet und für den gebuchten Zeitraum reserviert werden, hat der Besteller pünktlich zum gebuchten Zeitraum zu erscheinen und Verzögerungen aufgrund von Verkehr, öffentlichen Verkehrsmitteln und anderen Faktoren mit einzukalkulieren. Bei unpünktlichem Erscheinen kann die vereinbarte Leistung nicht erbracht und der Einlass zur Attraktion nicht gewährt werden. Das Ticket erlischt und es besteht kein Anspruch auf Erstattung der vereinbarten Vergütung.
11. Schlussbestimmungen:
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sein, gilt § 306 BGB.